Barrierefreiheitserklärung
Unser Engagement für digitale Barrierefreiheit
1. Einleitung und Grundsatz
Unsere Website bzw. unser digitales Angebot soll für alle Menschen unabhängig von ihren körperlichen oder geistigen Fähigkeiten benutzbar sein. Wir orientieren uns an den Vorgaben der Richtlinie (EU) 2016/2102, dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) und der Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0). Ziel ist eine Benutzbarkeit, die dem Level AA der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG 2.1) entspricht. Damit erfüllen wir die Forderungen, die durch EU‑Richtlinie, BGG und BITV vorgegeben sind, und bereiten uns gleichzeitig auf das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) vor, das ab Juni 2025 auch viele private Anbieter in die Pflicht nimmt.
Wir arbeiten kontinuierlich daran, die Barrierefreiheit unseres Angebots zu verbessern. Die vorliegende Erklärung erläutert den aktuellen Stand der Barrierefreiheit, benennt noch vorhandene Barrieren und informiert über Rückmeldemöglichkeiten und Durchsetzungsverfahren.
2. Allgemeine Beschreibung der Dienstleistung
Hier können Sie in kurzen Worten erklären, was Ihre Website oder App anbietet. Beschreiben Sie Zweck und wichtigste Funktionen, damit Nutzerinnen und Nutzer wissen, welche Inhalte sie erwarten können. Beispiel:
Unser Service: Accessibility Checker Tool bietet umfassende Barrierefreiheitsprüfungen für Websites. Nutzer*innen können Websites analysieren lassen, detaillierte Reports erhalten, ein Accessibility-Plugin integrieren und professionelle Beratung in Anspruch nehmen.
3. Gesetzliche Grundlagen
Dieses Angebot richtet sich nach folgenden gesetzlichen Vorgaben:
- EU‑Richtlinie 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen;
- Behindertengleichstellungsgesetz (BGG), insbesondere § 12a BGG;
- Barrierefreie‑Informationstechnik‑Verordnung (BITV 2.0), die die technischen Anforderungen konkretisiert;
- Landesrechtliche Regelungen für kommunale oder regionale Einrichtungen;
- Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), das ab 28. Juni 2025 auch bestimmte private Anbieter verpflichtet.
Zusätzlich orientieren wir uns an internationalen Richtlinien wie den WCAG 2.1 (Level AA). Diese Rechtsgrundlagen und Standards definieren die Anforderungen, denen unsere Website entsprechen soll.
4. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Dieses Webangebot ist derzeit teilweise vereinbar mit den Anforderungen der BITV 2.0 und den WCAG 2.1 AA. Die Einschätzung beruht auf einer internen Selbstbewertung ergänzt durch automatisierte Prüfungen. Wir haben folgende Barrierefreiheits‑Funktionen implementiert:
Implementierte Barrierefreiheits-Profile
- Seizure‑/Anfallssicheres Profil: entfernt Blitz‑/Blinkeffekte und reduziert kontrastreiche Farben, um Menschen mit Photosensibilität zu schützen.
- Profil für Sehbehinderte: verbessert Kontraste, vergrößert Texte und lässt den Nutzer den Schriftgrad anpassen.
- ADHS‑freundliches Profil: strukturiert Inhalte klar, minimiert Ablenkungen und unterstützt fokussiertes Lesen.
- Profil für kognitive Einschränkungen: bietet klar strukturierte Inhalte, einfache Sprache und visuelle Hilfen.
- Tastaturnavigation (Motorik): ermöglicht die Nutzung der Website ausschließlich per Tastatur; alle interaktiven Elemente sind fokussierbar.
- Profil für blinde Benutzer*innen (Screenreader): optimiert die Website für Screenreader, stellt semantische Strukturen bereit und fügt alternative Texte hinzu.
- Legasthenie‑freundliches Profil: stellt eine Schriftart bereit, die das Lesen für Personen mit Lese‑ und Rechtschreibstörungen erleichtert.
Diese Profile sind Teil unseres eingebetteten Barrierefreiheits‑Plugins. Nutzer*innen können über das Widget auf jeder Seite individuelle Anpassungen vornehmen. Dadurch wird die Bedienung einfacher und individueller.
4.1 Nicht barrierefreie Inhalte
Wir arbeiten daran, diese Inhalte schrittweise zu optimieren und stellen barrierefreie Alternativen bereit, wo dies möglich ist. Sollte Ihnen ein nicht barrierefreier Inhalt begegnen, informieren Sie uns bitte – wir liefern Ihnen die Inhalte auf Wunsch in zugänglicher Form.
5. Bewertung der Barrierefreiheit
Diese Erklärung basiert auf einer Selbstbewertung und auf automatisierten Prüfungen. Wir planen regelmäßige Audits durch externe Prüfer, um unsere Einschätzung zu verifizieren. Die Barrierefreiheits‑Erklärung wird jährlich und bei jeder wesentlichen Änderung der Website aktualisiert. Datum der letzten Bewertung: 11. August 2025.
6. Feedback und Kontakt
Sollten Sie Barrieren entdecken oder Anregungen zur Barrierefreiheit haben, kontaktieren Sie uns bitte. Wir nehmen Ihre Hinweise ernst und antworten innerhalb von vier Wochen. Bitte nutzen Sie eine der folgenden Möglichkeiten:
Als Betreiber dieser Website verpflichten wir uns, Rückmeldungen zeitnah zu prüfen und die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen. Der Feedback‑Mechanismus ist auf jeder Seite zugänglich, analog zur Barrierefreiheitserklärung.
7. Durchsetzungsverfahren (Schlichtungsstelle)
Wenn Sie innerhalb der angegebenen Frist keine zufriedenstellende Antwort erhalten, steht Ihnen ein Schlichtungsverfahren offen. In Deutschland ist dafür die Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetz (BGG) zuständig. Sie unterstützt bei Konflikten zum Thema Barrierefreiheit zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen bzw. verpflichteten Anbietern.
Kontakt der Schlichtungsstelle BGG:
Sie können sich dort melden, wenn Barrieren Ihrer Meinung nach nicht angemessen beseitigt wurden oder wir auf Ihre Anfrage nicht reagiert haben. Die Schlichtungsstelle wird versuchen, eine außergerichtliche Lösung herbeizuführen.
8. Inhalte in Deutscher Gebärdensprache (DGS) und Leichter Sprache
Laut BITV 2.0 sollen die wesentlichen Inhalte der Barrierefreiheitserklärung auf Websites auch in Deutscher Gebärdensprache und in Leichter Sprache angeboten werden. Wir arbeiten derzeit an einer Übersetzung dieser Erklärung. Eine Version in Leichter Sprache und ein Video in Deutscher Gebärdensprache werden in Kürze hier verfügbar sein.
9. Platzierung und Zugriff
Die Barrierefreiheitserklärung und der Feedback‑Mechanismus sind dauerhaft im Footer unserer Website verlinkt und damit von jeder Unterseite aus erreichbar. Diese Erklärung ist im HTML‑Format verfügbar und wird so aufgebaut, dass sie für Screenreader nutzbar ist und über Tastaturnavigation erreicht werden kann.
Haftungsausschluss
Diese Vorlage bietet einen Rahmen für eine rechtskonforme Barrierefreiheitserklärung gemäß EU‑Richtlinie 2016/2102, BITV 2.0 und BGG. Ersetzen Sie die Platzhalter (z. B. Adresse, Telefonnummer, spezifische Inhalte) durch Ihre realen Daten. Prüfen Sie gemeinsam mit Rechts‑ und Accessibility‑Expert*innen, ob alle Angaben korrekt sind und ob für Ihre Einrichtung zusätzliche Pflichten bestehen.