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Barrierefreiheitserklärung mit echter Prüfung erstellen

Ein paar kurze Fragen zu Ihrem Angebot, dann prüfen wir Ihre Website, und Ihre Erklärung enthält die ehrliche Liste der offenen Punkte aus dem echten Audit. Passend für Unternehmen nach BFSG und öffentliche Stellen nach BITV 2.0. Kein Textbaustein, der Sie angreifbar macht.

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14 %

Für wen erstellen wir die Erklärung?

Für Unternehmen und öffentliche Stellen gelten unterschiedliche Pflichtangaben. Wir bauen die passende Variante.

Der Generator erstellt eine unverbindliche Vorlage auf Basis Ihrer Angaben und einer automatisierten Prüfung, keine Rechtsberatung. Bitte lassen Sie die Erklärung vor der Veröffentlichung anwaltlich prüfen.

Was ist eine Barrierefreiheitserklärung?

Kein Marketing-Text und kein Gütesiegel, sondern eine ehrliche Selbstauskunft mit klar definierten Pflichtbestandteilen.

Die Barrierefreiheitserklärung (auch »Erklärung zur Barrierefreiheit«) ist ein rechtlich vorgeschriebenes Dokument, in dem der Betreiber einer Website öffentlich Auskunft gibt, wie barrierefrei sein Angebot tatsächlich ist: Für welche Website gilt sie, wie gut erfüllt diese die Anforderungen, welche Inhalte sind noch nicht barrierefrei, und an wen können sich Besucher wenden, wenn sie auf eine Barriere stoßen.

Eingeführt wurde die Pflicht durch die EU-Richtlinie 2016/2102 zunächst für öffentliche Stellen wie Behörden, Kommunen und Hochschulen. Mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG), das seit dem 28. Juni 2025 gilt, erreicht sie die Privatwirtschaft: Wer Verbrauchern elektronische Dienstleistungen anbietet, muss seine Website barrierefrei gestalten und den Stand transparent dokumentieren.

Wichtig zu verstehen: Die Erklärung ersetzt nicht die Barrierefreiheit selbst, sie dokumentiert den Stand, ehrlich, konkret und aktuell. Genau deshalb funktionieren kopierte Muster ohne echte Prüfung nicht. Die zentrale Pflichtangabe ist die Liste der nicht barrierefreien Inhalte, und die kennt nur, wer seine Website tatsächlich geprüft hat.

Öffentliche Stellen: Pflicht seit EU-Richtlinie 2016/2102Privatwirtschaft: BFSG seit 28. Juni 2025Bußgelder bis 100.000 €

Wer braucht eine Erklärung, und seit wann?

Zwei Rechtsgrundlagen, zwei Zielgruppen. Seit Juni 2025 betrifft die Pflicht deutlich mehr Unternehmen, als viele denken.

Öffentliche Stellen

Behörden, Kommunen, Hochschulen und weitere öffentliche Einrichtungen sind bereits seit der EU-Richtlinie 2016/2102 verpflichtet, für Websites und mobile Anwendungen. In Deutschland konkretisiert die BITV 2.0 die Anforderungen: Erklärung veröffentlichen, regelmäßig aktualisieren, Feedback-Mechanismus und Durchsetzungsverfahren benennen.

Privatwirtschaft seit 28. Juni 2025

Das BFSG setzt den European Accessibility Act in deutsches Recht um und erfasst Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr: Online-Shops, Banken und Zahlungsdienste, Telekommunikation, E-Book-Angebote, Buchungs- und Ticketplattformen. Bei Verstößen drohen Maßnahmen der Marktüberwachung und Bußgelder von bis zu 100.000 €.

Die Kleinstunternehmen-AusnahmeUnternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitenden und höchstens 2 Mio. € Jahresumsatz sind bei Dienstleistungen vom BFSG ausgenommen. Beide Bedingungen müssen gleichzeitig erfüllt sein, und die Ausnahme gilt nicht für Produkte. Unser Generator fragt diese Kennzahlen ab und gibt eine unverbindliche Ersteinschätzung; ob die Ausnahme im Einzelfall greift, klärt verbindlich nur eine anwaltliche Prüfung.

Diese sechs Bestandteile gehören in eine BFSG-Erklärung

Das BFSG und die BFSGV geben die Struktur vor. Unser Generator füllt jeden Punkt mit Ihren Angaben und den Ergebnissen der Prüfung. Für öffentliche Stellen erzeugt er die BITV-Variante mit Stand der Vereinbarkeit und Schlichtungsstelle BGG.

  • Anbieter und Geltungsbereich

    Für welche Website gilt die Erklärung, und wer bietet sie an? Name und Adresse des Anbieters müssen eindeutig benannt sein, und zwar eine Erklärung pro Angebot.

  • Beschreibung der Dienstleistung

    Das BFSG verlangt, dass Sie kurz beschreiben, was Sie über die Website anbieten, etwa einen Online-Shop oder ein Buchungsportal. Ein Satz genügt.

  • Geltende Anforderungen

    Der Verweis auf die maßgeblichen Vorgaben: das BFSG mit der BFSGV, technisch die EN 301 549, die die WCAG 2.1 Stufe AA einschließt.

  • Umsetzung und Rückmeldungen

    Welche Barrieren bestehen noch, woran wird gearbeitet, und über welche erreichbare Kontaktmöglichkeit können Besucher Probleme melden? Genau hier scheitern kopierte Vorlagen.

  • Zuständige Marktüberwachungsstelle

    Für Unternehmen ist das die Marktüberwachungsstelle der Länder (MLBF) in Magdeburg, nicht die Schlichtungsstelle. Sie mit voller Anschrift zu nennen ist beim BFSG Pflicht, und genau das fehlt in fast jeder kopierten Vorlage.

  • Datum und Bewertungsgrundlage

    Wann wurde die Erklärung erstellt und zuletzt geprüft, und worauf beruht die Einschätzung: auf Selbstbewertung, Prüfung durch Dritte oder einem automatisierten Audit?

Muster: So ist eine gute BFSG-Erklärung aufgebaut

Die Struktur folgt dem BFSG. Entscheidend ist, was in den einzelnen Abschnitten steht. Ein kommentierter Überblick mit Beispielformulierungen.

1

Anbieter und Geltungsbereich

»Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die unter www.muster.de veröffentlichte Website der Muster GmbH sowie für die darüber angebotenen Dienstleistungen. Angeboten wird: ein Online-Shop für Bürobedarf.«

Anbieter, Adresse und die angebotene Dienstleistung eindeutig benennen. Betreiben Sie mehrere Websites, braucht jede eine eigene Erklärung.

2

Geltende Anforderungen

»Für dieses Angebot gelten die Anforderungen des BFSG und der BFSGV. Technisch orientieren wir uns an der EN 301 549, die die WCAG 2.1 Stufe AA einschließt.«

Der Verweis auf die maßgebliche Rechtsgrundlage und den technischen Standard, an dem die Barrierefreiheit gemessen wird.

3

Umsetzung der Barrierefreiheit

»Nach aktuellem Stand bestehen noch folgende Barrieren, an deren Behebung gearbeitet wird: Einige Bilder haben keinen Alternativtext. Die Farbkontraste in der Fußzeile erfüllen die Mindestwerte nicht.«

Der wichtigste Abschnitt: konkret, überprüfbar, ohne Beschönigung. Unser Generator füllt ihn mit den echten Ergebnissen Ihrer Prüfung, ergänzt um den Hinweis, dass an der Behebung gearbeitet wird.

4

Kontakt und Rückmeldungen

»Sind Ihnen Barrieren aufgefallen? Schreiben Sie an barrierefreiheit@muster.de, wir antworten innerhalb von 14 Tagen.«

Eine erreichbare Adresse mit realistischer Antwortfrist. Der Kontakt muss tatsächlich betreut werden.

5

Zuständige Marktüberwachungsstelle

»Sind Sie mit unserer Antwort nicht zufrieden, können Sie sich an die Marktüberwachungsstelle der Länder für die Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF), Carl-Miller-Straße 6, 39112 Magdeburg, wenden.«

Der beim BFSG vorgeschriebene Hinweis auf die zuständige Aufsichtsbehörde. Als Verbraucher können Sie nach § 34 BFSG zusätzlich die Schlichtungsstelle BGG anrufen.

6

Erstellung und Bewertungsgrundlage

»Diese Erklärung wurde am 5. Juli 2026 erstellt. Die Bewertung beruht auf einer automatisierten Prüfung mit accessibility-check.ai.«

Datum und Methode machen die Erklärung nachvollziehbar und zeigen, wann die nächste Aktualisierung fällig ist.

Wohin gehört die Erklärung auf Ihrer Website?

Als eigene Seite, von jeder Seite aus im Footer verlinkt, direkt neben Impressum und Datenschutzerklärung.

Die Erklärung gehört als eigene Seite auf Ihre Website, typischerweise unter einer Adresse wie ihre-domain.de/barrierefreiheit und mit dem Titel »Erklärung zur Barrierefreiheit«. Besucher, die auf eine Barriere stoßen, dürfen nicht erst danach suchen müssen. Veröffentlichen Sie sie als HTML-Seite, nicht als PDF. Ein nicht barrierefreies PDF-Dokument über Barrierefreiheit wäre ein Eigentor. Und denken Sie an die Pflege: Bei jeder Aktualisierung das Datum anpassen, damit erkennbar bleibt, wie aktuell die Angaben sind.

Beispiel: Der Footer einer Website mit hervorgehobenem Link »Erklärung zur Barrierefreiheit« neben Impressum und Datenschutz.

Vollständig, teilweise oder nicht vereinbar?

Die Erklärung verlangt eine von drei Einstufungen. Welche ehrlich ist, entscheidet die Prüfung, nicht der Wunsch.

Vollständig vereinbar

Nur zulässig, wenn die Website alle Anforderungen des benannten Standards ohne Ausnahme erfüllt. In der Praxis selten, und ohne belastbare Prüfung riskant zu behaupten, weil schon ein einziger nachweisbarer Verstoß die Erklärung widerlegt.

Der ehrliche Normalfall

Teilweise vereinbar

Die Anforderungen sind überwiegend erfüllt, einzelne benannte Inhalte sind es noch nicht. Voraussetzung ist die konkrete Liste dieser Inhalte, und genau die liefert unsere automatisierte Prüfung.

Nicht vereinbar

Die Anforderungen werden überwiegend nicht erfüllt. Auch das darf und muss man ehrlich erklären, verbunden mit einem Plan, wie und bis wann sich das ändert. Eine ehrliche »nicht vereinbar«-Erklärung ist rechtlich besser als eine falsche »vollständig«-Behauptung.

Die sechs häufigsten Fehler und wie Sie sie vermeiden

Eine schlechte Erklärung ist riskanter als gar keine: Sie dokumentiert schwarz auf weiß, was Sie hätten wissen müssen.

  1. 1

    Konformität behaupten, ohne je geprüft zu haben

    »Diese Website ist vollständig barrierefrei«: Ohne Audit ist dieser Satz eine überprüfbare Falschaussage. Wer ihn veröffentlicht, liefert Abmahnern und der Marktüberwachung den Beweis frei Haus, denn schon ein einziger messbarer Kontrastfehler widerlegt die eigene Erklärung. Glaubwürdig ist fast immer »teilweise vereinbar« mit einer konkreten Liste.

  2. 2

    Leere Textbausteine ohne konkrete Inhalte

    Eine kopierte Muster-Erklärung, in der nur der Firmenname getauscht wurde, erfüllt die Anforderungen nicht. Die Pflichtangabe »nicht barrierefreie Inhalte« verlangt echte, benannte Punkte. Die kennt nur, wer die eigene Website tatsächlich geprüft hat.

  3. 3

    Die Erklärung veralten lassen

    Websites ändern sich mit jedem Release. Die Erklärung von 2023 beschreibt eine Website, die es so nicht mehr gibt. Empfehlung: nach jeder größeren Änderung und mindestens einmal jährlich prüfen und die Erklärung aktualisieren. Für öffentliche Stellen ist die regelmäßige Aktualisierung ausdrücklich vorgeschrieben.

  4. 4

    Kein erreichbarer Feedback-Kontakt

    Ein Formular, das ins Leere läuft, oder eine E-Mail-Adresse, die niemand liest: Der Feedback-Mechanismus ist Pflichtbestandteil. Nutzer müssen Barrieren melden können und eine Antwort in angemessener Frist erhalten. Üblich sind zwei bis vier Wochen.

  5. 5

    Ein Overlay-Widget als Lösung ausgeben

    Kein Widget der Welt macht eine Website WCAG-konform, und das sagen wir als Anbieter eines solchen Widgets. Assistenz-Tools bieten Besuchern Komfort, ersetzen aber keine Behebung im Code. Eine Erklärung, die auf ein Overlay als »Maßnahme« verweist, überzeugt weder Prüfstellen noch Gerichte.

  6. 6

    Die Erklärung verstecken

    Eine Erklärung, die niemand findet, verfehlt ihren Zweck. Sie gehört als eigene Seite auf Ihre Website und wird von jeder Seite aus verlinkt, üblicherweise im Footer, direkt neben Impressum und Datenschutzerklärung. Und die Seite selbst muss barrierefrei sein.

So arbeitet unser Generator

Andere Generatoren füllen Lücken in einem Textbaustein. Unserer prüft Ihre Website, und der Unterschied steht hinterher in Ihrer Erklärung.

  1. 1

    Angaben erfassen

    Sieben kurze Fragen zu Unternehmen, Größe, Melde-Kontakt und bisherigen Prüfungen. Daraus entstehen Geltungsbereich und Feedback-Abschnitt.

  2. 2

    Website prüfen

    Wir prüfen bis zu 10 Seiten auf Desktop und Smartphone gegen die automatisiert testbaren WCAG-2.2-Kriterien: Kontraste, Alternativtexte, Struktur.

  3. 3

    Ehrlich dokumentieren

    Die schwerwiegendsten Funde werden als »nicht barrierefreie Inhalte« übernommen, mit dem Hinweis, dass an der Behebung gearbeitet wird.

  4. 4

    Aktuell halten

    Erklärung und Prüfbericht kommen per E-Mail. Über Ihr kostenloses Konto wiederholen Sie die Prüfung und halten die Erklärung auf Stand.

Der rechtliche Rahmen in drei Minuten

Vier Kürzel, ein Zusammenhang. Mehr müssen Sie für die Einordnung nicht kennen.

WCAG 2.1 / 2.2

Die Web Content Accessibility Guidelines des W3C sind der internationale technische Standard für barrierefreie Webinhalte. Sie definieren prüfbare Erfolgskriterien in drei Stufen (A, AA, AAA). Gesetzlich gefordert ist in Europa üblicherweise die Stufe AA.

EN 301 549

Die europäische Norm übersetzt die WCAG in verbindliche Anforderungen für Behörden und Unternehmen. Sie schließt die WCAG 2.1 AA vollständig ein und ist der Standard, auf den sich Barrierefreiheitserklärungen in der EU beziehen.

EU-Richtlinie 2016/2102

Führte die Erklärungspflicht für öffentliche Stellen ein und definiert deren Muster: Stand der Vereinbarkeit, nicht barrierefreie Inhalte, Feedback-Mechanismus, Durchsetzungsverfahren über die Schlichtungsstelle BGG. Für diese Stellen erzeugt unser Generator genau diese Variante.

BFSG

Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz überträgt die Pflicht seit dem 28. Juni 2025 auf die Privatwirtschaft. Es verlangt technische Konformität nach EN 301 549, sieht Marktüberwachung und Bußgelder bis 100.000 € vor und macht die transparente Dokumentation zum festen Bestandteil eines rechtssicheren Auftritts.

Erst prüfen, dann erklären

Der kostenlose Website-Check zeigt in zwei Minuten, wo Ihre Website heute steht.

Website prüfen

Wichtiger rechtlicher Hinweis

Dieser Generator erstellt eine unverbindliche Vorlage auf Basis Ihrer Angaben und einer automatisierten Prüfung. Er stellt keine Rechtsberatung dar und ersetzt sie nicht. Automatisierte Prüfungen erkennen einen relevanten Teil der WCAG-Kriterien, aber nicht alle. Eine vollständige Bewertung erfordert zusätzlich eine manuelle Prüfung.

Bitte lassen Sie die generierte Erklärung vor der Veröffentlichung von einer Anwältin oder einem Anwalt prüfen, insbesondere die Einordnung Ihrer Betroffenheit, die Formulierung der Ausnahmen und branchenspezifische Anforderungen.

accessibility-check.ai übernimmt keine Haftung für die Vollständigkeit, Richtigkeit oder rechtliche Wirksamkeit der generierten Erklärung sowie für Schäden, die aus ihrer Verwendung entstehen. Verantwortlich für den veröffentlichten Inhalt bleibt der Website-Betreiber.

Häufige Fragen zur Barrierefreiheitserklärung

Wer braucht eine Barrierefreiheitserklärung?

Öffentliche Stellen sind seit der EU-Richtlinie 2016/2102 verpflichtet (in Deutschland umgesetzt u. a. über die BITV 2.0). Seit dem 28. Juni 2025 verlangt das BFSG zusätzlich von vielen privatwirtschaftlichen Anbietern barrierefreie Websites. Betroffen sind unter anderem Online-Shops, Banken, Telekommunikationsanbieter und E-Book-Angebote. Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitenden und höchstens 2 Mio. € Jahresumsatz sind bei Dienstleistungen teilweise ausgenommen.

Ist die erzeugte Erklärung rechtsverbindlich?

Das Tool erstellt eine unverbindliche Vorlage auf Basis Ihrer Angaben und einer automatisierten Prüfung, orientiert am Muster der EU-Richtlinie 2016/2102 und des BFSG. Es ist keine Rechtsberatung. Lassen Sie die Erklärung vor der Veröffentlichung von einer Anwältin oder einem Anwalt prüfen, besonders die Einordnung Ihrer Betroffenheit und die Formulierung der Ausnahmen.

Warum prüft der Generator meine Website?

Weil eine ehrliche Erklärung den tatsächlichen Stand nennen muss. Ein Textbaustein ohne Prüfung behauptet Dinge, die Sie angreifbar machen können. Unser Generator prüft Ihre Website automatisiert gegen die WCAG-2.2-Kriterien und trägt die gefundenen, noch offenen Punkte als »nicht barrierefreie Inhalte« ein, inklusive Hinweis, dass daran gearbeitet wird.

Was kostet der Generator?

Nichts. Prüfung, Erklärung und Bericht sind kostenlos. Sie bestätigen nur Ihre E-Mail-Adresse. Dorthin schicken wir Erklärung und Prüfbericht, und über das kostenlose Konto halten Sie beides aktuell.

Wie oft muss ich die Erklärung aktualisieren?

Immer dann, wenn sich der Stand der Barrierefreiheit wesentlich ändert, etwa nach einem Relaunch, neuen Funktionen oder behobenen Barrieren. Als Faustregel gilt: mindestens einmal jährlich prüfen und aktualisieren. Mit einem Konto bei accessibility-check.ai können Sie die Prüfung automatisch wiederholen lassen und die Erklärung nach jedem Lauf anpassen.

Gilt die Pflicht auch für Apps?

Ja. Sowohl die EU-Richtlinie 2016/2102 (öffentliche Stellen) als auch das BFSG erfassen mobile Anwendungen. Für eine App gilt dasselbe Prinzip: eigene Erklärung, ehrlicher Stand, Feedback-Kontakt. Unser Generator ist auf Websites ausgelegt, die erzeugte Struktur lässt sich aber auf Apps übertragen.

Muss die Erklärung selbst barrierefrei sein?

Ja. Eine Erklärung zur Barrierefreiheit, die zum Beispiel nur als eingescanntes PDF vorliegt oder mit unzureichenden Kontrasten dargestellt wird, verfehlt ihren Zweck und ihre Pflicht. Unser Generator liefert semantisch sauberes HTML mit korrekter Überschriften-Hierarchie, das Sie direkt einbinden können.

Was passiert, wenn ich keine Erklärung veröffentliche?

Für BFSG-pflichtige Anbieter drohen Maßnahmen der Marktüberwachung bis hin zu Bußgeldern von bis zu 100.000 €. Und eine fehlende oder offensichtlich falsche Erklärung ist für Wettbewerber und Verbände der am leichtesten nachweisbare Verstoß. Die Erklärung ist damit auch ein Stück Selbstschutz: Sie dokumentiert, dass Sie den Stand kennen und an Verbesserungen arbeiten.

Was ist der Unterschied zwischen BITV und BFSG?

Die BITV 2.0 (Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung) richtet sich an öffentliche Stellen des Bundes und setzt die EU-Richtlinie 2016/2102 um. Das BFSG richtet sich an die Privatwirtschaft und setzt den European Accessibility Act um. Beide verweisen technisch auf dieselbe Grundlage, die EN 301 549 mit den WCAG-Kriterien, und beide erwarten eine transparente Dokumentation des Stands. Für Unternehmen ist in aller Regel das BFSG maßgeblich.

Gilt die Erklärung auch für PDF-Dokumente auf meiner Website?

PDF-Dokumente, die Teil Ihres Angebots sind, etwa Formulare, Preislisten oder AGB, fallen mit unter die Barrierefreiheits-Anforderungen. Sind einzelne Dokumente noch nicht barrierefrei (z. B. ohne Tags oder Lesereihenfolge), gehören sie in den Abschnitt »nicht barrierefreie Inhalte« Ihrer Erklärung, idealerweise mit dem Hinweis, bis wann barrierefreie Versionen geplant sind.

In wenigen Schritten zur Erklärung, mit echter Prüfung

Kostenlos, nach BFSG oder BITV 2.0, mit den tatsächlichen Ergebnissen Ihrer Website statt leerer Floskeln.

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