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US-Standard für Behörden

Section 508 Compliance Guide

Ein umfassender Leitfaden zum Verständnis und zur Umsetzung von Section 508 des Rehabilitation Act für Barrierefreiheitskompliance in US-Bundesbehörden

Bundesverpflichtung
Section 508 verlangt von allen US-Bundesbehörden, dass ihre elektronischen und Informationstechnologien für Menschen mit Behinderungen zugänglich sind. Dies gilt für Websites, Software, Hardware und digitale Inhalte. Nichtkonformität kann zu rechtlichen Maßnahmen und Verlust von Bundesmitteln führen.

Überblick

Section 508 des Rehabilitation Act von 1973, geändert 1998, ist ein Bundesgesetz, das verlangt, dass alle elektronischen und Informationstechnologien (EIT), die von Bundesbehörden entwickelt, beschafft, gepflegt oder genutzt werden, für Menschen mit Behinderungen zugänglich sind. Dies gilt sowohl für Mitarbeiter als auch für Mitglieder der Öffentlichkeit.

Das Gesetz gilt für alle Bundesbehörden, wenn sie elektronische und Informationstechnologie entwickeln, beschaffen, pflegen oder nutzen. Dies umfasst ein breites Spektrum von Technologien, einschließlich Websites, Softwareanwendungen, Telekommunikationsprodukte, Video- und Multimedia-Produkte, Desktop- und tragbare Computer und mehr.

Im Januar 2017 veröffentlichte das U.S. Access Board eine endgültige Regel, die Section 508-Standards aktualisierte. Diese "überarbeiteten 508-Standards" integrierten die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.0 Level A und Level AA Success Criteria, harmonisierten Section 508 mit internationalen Barrierefreiheitsstandards und modernisierten Anforderungen für Technologie, die sich seit der Veröffentlichung der ursprünglichen Standards erheblich entwickelt hatte.

Wichtige Fakten zu Section 508
  • Erlassen: 1998 (geändert vom Rehabilitation Act von 1973)
  • Zuletzt aktualisiert: Januar 2017 (überarbeitete 508-Standards)
  • Durchgesetzt von: U.S. Access Board und einzelne Bundesbehörden
  • Gilt für: Alle Bundesbehörden und ihre Auftragnehmer
  • Basierend auf: WCAG 2.0 Level A und AA (seit 2017)
  • Deckt ab: Websites, Software, Hardware, Dokumente, Multimedia und Telekommunikation

Wer muss sich konform verhalten

Bundesbehörden

Alle Bundesbehörden der Exekutive müssen Section 508 einhalten. Dies umfasst:

  • Kabinettsebenen-Abteilungen: State, Treasury, Defense, Justice, Interior, Agriculture, Commerce, Labor, HHS, HUD, Transportation, Energy, Education, Veterans Affairs, Homeland Security
  • Unabhängige Behörden: EPA, NASA, GSA, SSA und dutzende andere
  • Regulierungsbehörden: SEC, FCC, FTC, FDIC und andere
  • Geheimdienste: CIA, NSA und andere Geheimdienstmitglieder

Legislative und Judikative werden ermutigt, aber nicht verpflichtet, Section 508 einzuhalten, obwohl viele die Standards freiwillig angenommen haben.

Bundesauftragnehmer und Anbieter

Jede Organisation, die elektronische und Informationstechnologie an Bundesbehörden bereitstellt, muss sicherstellen, dass ihre Produkte und Dienstleistungen Section 508-Standards erfüllen. Dies umfasst:

  • Softwareentwickler: Erstellen von Anwendungen oder Systemen für Bundesnutzung
  • Website-Entwickler: Erstellen oder Pflegen von Bundeswebsites
  • Hardware-Hersteller: Bereitstellung von Computern, Telefonen, Kiosken oder anderen Geräten
  • Inhaltserstellung: Entwicklung von Dokumenten, Multimedia oder Schulungsmaterialien
  • Dienstanbieter: Anbieten von Cloud-Diensten, SaaS oder gehosteten Anwendungen
  • Telekommunikationsunternehmen: Bereitstellung von Kommunikationssystemen und Geräten

Auftragnehmer müssen Accessibility Conformance Reports (ACRs), typischerweise unter Verwendung des Voluntary Product Accessibility Template (VPAT®), bereitstellen, das dokumentiert, wie ihre Produkte Section 508-Anforderungen erfüllen.

Zuwendungsempfänger

Organisationen, die Bundeszuschüsse erhalten, müssen möglicherweise Section 508 einhalten, wenn:

  • Der Zuschussvertrag speziell Section 508-Konformität verlangt
  • Sie Technologie entwickeln, die von einer Bundesbehörde verwendet wird
  • Die mit Zuschuss finanzierte Technologie verwendet wird, um Dienstleistungen im Namen einer Bundesbehörde bereitzustellen
Important: Beyond Direct Requirements

While Section 508 technically applies only to federal agencies, many state and local governments have adopted similar standards. Additionally, private sector organizations increasingly adopt Section 508 standards as best practices or to prepare for potential future federal contracts. The standards have become a de facto benchmark for accessibility across many industries.

Technische Standards

WCAG 2.0-Integration

Der Kernbestandteil der überarbeiteten 508-Standards ist die Integration von WCAG 2.0 Level A und Level AA Success Criteria für Webinhalte. Dies bedeutet, dass Bundeswebinhalte alle 38 Level A-Kriterien und alle 20 Level AA-Kriterien von WCAG 2.0 erfüllen müssen.

Section 508 bezieht sich speziell auf:

  • 501.1 Scope: Definiert, was "Webinhalte" ausmacht
  • 602.3 Elektronische Inhalte: Verlangt Konformität mit WCAG 2.0 Level A und AA

Diese Integration bedeutet, dass alle WCAG 2.0 Level A und AA-Anforderungen - die Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit und Robustheit abdecken - jetzt Section 508-Anforderungen für Webinhalte sind.

Funktionale Leistungskriterien

Kapitel 3 der Standards legt Funktionale Leistungskriterien (FPC) fest, die ergebnisbasierte Anforderungen bieten. Diese Kriterien stellen sicher, dass die Technologie auch dann für Menschen mit Behinderungen verwendbar ist, wenn spezifische technische Standards nicht erfüllt werden können.

  • Ohne Vision: Benutzer, die blind sind, müssen alle Funktionen nutzen können. Dies bedeutet typischerweise die Bereitstellung von Screen Reader-Kompatibilität, Audioausgabe oder taktiler Ausgabe.
  • Mit eingeschränktem Sehvermögen: Benutzer mit Sehbehinderung müssen alle Funktionen sehen und nutzen können. Dies erfordert angemessene Farbkontrast, skalierbare Text- und Interface-Elemente sowie Unterstützung für Bildschirmlupe.
  • Ohne Farbwahrnehmung: Benutzer, die keine Farben unterscheiden können, müssen alle Funktionen nutzen können, ohne sich auf Farbe allein zu verlassen.
  • Ohne Hörvermögen: Benutzer, die taub sind, müssen Zugang zu allen Audioinformationen haben. Dies erfordert Untertitel für alle Videoinhalte und Transkriptionen für Audioinhalte.
  • Mit eingeschränktem Hörvermögen: Benutzer, die schwerhörig sind, müssen Zugang zu Audio haben. Dies erfordert Lautstärkeregelung mit angemessener Verstärkung.
  • Ohne Sprachfähigkeit: Benutzer, die nicht sprechen können, müssen alternative Eingabemethoden haben. Dies erfordert Tastatur- oder berührungsbasierte Alternativen zu Sprachbefehlen.
  • Mit eingeschränkter Manipulation: Benutzer mit begrenzter Geschicklichkeit müssen Steuerelemente bedienen können. Dies erfordert große Berührungsziele und ausreichend Abstand zwischen interaktiven Elementen.
  • Mit eingeschränkter Reichweite und Kraft: Physische Steuerelemente müssen in Reichweite und erfordern keine übermäßige Kraft.

Beschaffung und Akquisition

The Federal Procurement Process

Section 508-Anforderungen sind in die Federal Acquisition Regulation (FAR) integriert, was Barrierefreiheit zu einer obligatorischen Überlegung bei allen Bundestechnologiebeschaffungen macht. Der Beschaffungsprozess folgt typischerweise diesen Schritten:

  • 1. Bedarfsanalyse: Behörden müssen Barrierefreiheitsanforderungen früh im Beschaffungsprozess identifizieren
  • 2. Marktforschung: Behörden recherchieren verfügbare Produkte und Dienstleistungen
  • 3. Ausschreibung: Anfragen für Vorschläge (RFPs) oder andere Ausschreibungen müssen spezifische Section 508-Anforderungen enthalten
  • 4. Bewertung: Vorschläge werden auf Barrierefreiheitskonformität bewertet
  • 5. Vergabe und Umsetzung: Verträge müssen Section 508-Compliance-Klauseln enthalten

Ausnahmen und unverhältnismäßige Belastung

Section 508 sieht begrenzte Ausnahmen vor, wenn die Konformität "unverhältnismäßige Belastung" für die Behörde mit sich bringt. Diese Ausnahmen werden jedoch eng ausgelegt.

Tests und Validierung

Section 508-Konformität erfordert mehrstufiges Testen, das automatisierte Tools, manuelle Bewertung und Tests mit Hilfstechnologien kombiniert. Eine einzelne Methode erfasst nicht alle Barrierefreiheitsprobleme.

Häufige Compliance-Probleme

Bundesbehörden und Auftragnehmer stoßen häufig auf wiederkehrende Barrierefreiheitsprobleme. Das Verständnis dieser häufigen Probleme hilft bei der Priorisierung von Test- und Remediation-Bemühungen.

Webinhalts-Probleme

  • Fehlender alternativer Text: Bilder ohne Alt-Attribute, Alt-Text, der Bildinhalte nicht angemessen beschreibt, komplexe Bilder ohne lange Beschreibungen
  • Barrierefreiheit der Tastatur: Interaktive Elemente sind nicht über Tastatur zugänglich, Fokusindikatoren sind entfernt oder unzureichend
  • Farbe und Kontrast: Text mit unzureichendem Kontrast gegen Hintergründe, Farbe als einziges Mittel zur Übertragung von Informationen
  • Formulare: Formularfelder ohne zugehörige Beschriftungen, Fehlermeldungen, die nicht programmgesteuert mit Feldern verknüpft sind
  • Struktur und Semantik: Fehlende oder falsche Überschriftsstruktur, Tabellen ohne ordnungsgemäßes Markup

Dokumentprobleme

  • PDFs: Nicht markierte PDFs, falsche Lesereihenfolge, fehlender alternativer Text
  • Word-Dokumente: Unsachgemäße Verwendung von Stilen, Bilder ohne Alt-Text, unzugängliche Tabellen
  • PowerPoint: Fehlende Lesereihenfolge, Bilder ohne Alt-Text, unzureichender Kontrast
  • Excel: Unbeschriftete Datentabellen, Diagramme ohne alternativen Text, komplexe Layouts

Best Practices für Compliance

Organisatorische Best Practices

  • Führung und Governance: Ernennen Sie einen Section 508-Programmmanager mit Autorität und Ressourcen
  • Richtlinien und Verfahren: Entwickeln Sie umfassende Richtlinien zur Section 508-Konformität
  • Schulung und Bewusstsein: Bieten Sie rollengestützte Barrierefreiheitsschulung an

Lebenszyklus-Integration

  • Planung und Anforderungen: Beziehen Sie Barrierefreiheit in die ursprüngliche Anforderungserfassung ein
  • Design und Entwicklung: Verwenden Sie zugängliche Frameworks und Komponentenbibliotheken
  • Tests und Qualitätssicherung: Beziehen Sie Barrierefreiheit in die Definition von Done ein
  • Bereitstellung und Wartung: Führen Sie vor dem Start eine endgültige Barrierefreiheitsprüfung durch

Ressourcen und Tools

Offizielle Ressourcen

  • U.S. Access Board: www.access-board.gov - Offizielle Section 508-Standards
  • Section508.gov: www.section508.gov - GSAs umfassende Section 508-Ressource
  • DHS Trusted Tester: www.dhs.gov/trusted-tester - Kostenlose Schulung und Zertifizierung
  • W3C WCAG: www.w3.org/WAI/WCAG21/quickref/ - WCAG-Schnelleinstieg

Test-Tools

  • axe DevTools: Browser-Erweiterung zum Testen der Barrierefreiheit
  • WAVE: WebAIMs Web-Accessibility-Evaluierungstool
  • Color Contrast Analyzer: Paciello Group-Kontrastprüftool
  • ANDI: DHS kostenloses Barrierefreiheits-Testtool
  • Pa11y: Automatisierte Tests für kontinuierliche Integration

Hilfstechnologien

  • JAWS: Freedom Scientific Screen Reader
  • NVDA: Kostenloser Screen Reader von NV Access
  • VoiceOver: Eingebauter macOS/iOS Screen Reader
  • TalkBack: Eingebauter Android Screen Reader
  • ZoomText: Bildschirmvergrößerungssoftware
  • Dragon: Spracherkennungssoftware